Allgemeine Reisebedingungen

Allgemeine Reisebedingungen (ARB) von Beyond Kite

Die nachfolgenden Allgemeinen Reisebedingungen (ARB) gelten für alle Buchungen von Pauschalreisen, die über Beyond Kite organisiert werden. Diese ARB ergänzen die gesetzlichen Vorschriften gemäß §§ 651a ff. BGB und den Artikeln 250 und 252 des EGBGB und konkretisieren die Details des Pauschalreisevertrags. Bei der Buchung einer Pauschalreise ist der Kunde (nachfolgend „Reisender“ genannt) Vertragspartner von Beyond Kite.

Diese ARB gelten nicht, wenn der Reisende nur einzelne Leistungen (z.B. Unterkünfte oder Ausflüge) bucht oder Beyond Kite als Reisevermittler für andere Reiseveranstalter oder Anbieter von Einzelleistungen auftritt. In solchen Fällen finden die AGB des jeweiligen Anbieters Anwendung, sofern diese entsprechend einbezogen wurden.


1. Abschluss des Pauschalreisevertrags

1.1 Für alle Buchungen gilt:

A. Grundlage des Pauschalreisevertrags ist das Reiseangebot von Beyond Kite, sei es in Form von Katalogen, Prospekten, der Website, individuellen Angeboten oder anderen Medien. Ergänzende Informationen zu den jeweiligen Reisen, die dem Reisenden bei Buchung vorliegen, sind ebenfalls Vertragsbestandteil.

B. Der Reisende übernimmt mit der Buchung auch die Vertragsverpflichtungen für Mitreisende, für die er die Buchung vornimmt, sofern er diese Verantwortung ausdrücklich und gesondert erklärt hat.

C. Weicht die Reisebestätigung inhaltlich von der Buchung ab, stellt diese Reisebestätigung ein neues Angebot dar. Beyond Kite ist für die Dauer von zehn Tagen an dieses neue Angebot gebunden. Der Vertrag kommt auf Grundlage dieses neuen Angebots zustande, sofern der Reisende es innerhalb dieser Frist durch Zahlung oder ausdrückliche Annahme bestätigt.

1.2 Für Buchungen, die nicht elektronisch (z.B. persönlich, telefonisch) erfolgen, gilt:

A. Mit der Reiseanmeldung bietet der Reisende Beyond Kite den Abschluss eines Pauschalreisevertrags für sich und ggf. mitreisende Personen verbindlich an.

B. Der Vertrag kommt zustande, sobald der Reisende eine Reisebestätigung von Beyond Kite erhält. Diese wird dem Reisenden unverzüglich nach Vertragsschluss auf einem dauerhaften Datenträger (z.B. E-Mail) übermittelt. Wenn der Vertrag bei persönlichem Kontakt abgeschlossen wurde, hat der Reisende Anspruch auf eine schriftliche Bestätigung.

1.3 Für Buchungen im elektronischen Geschäftsverkehr (z.B. über die Website) gilt:

A. Der Ablauf der Online-Buchung wird dem Reisenden auf der entsprechenden Website oder in der App erläutert.

B. Vor Abschluss der Buchung hat der Reisende die Möglichkeit, Eingaben zu korrigieren, zu löschen oder das gesamte Buchungsformular zurückzusetzen. Diese Funktionen werden entsprechend erklärt.

C. Die für den Vertragsschluss zur Verfügung stehenden Sprachen werden während des Buchungsvorgangs angegeben.

D. Sollte der Vertragstext gespeichert werden, wird der Reisende darüber informiert und erhält eine Möglichkeit zum späteren Abruf.

E. Durch das Klicken des Buttons „buchen“ gibt der Reisende ein verbindliches Angebot auf den Abschluss eines Reisevertrags ab.

F. Beyond Kite bestätigt den Eingang der Buchung (Reiseanmeldung) unverzüglich elektronisch.

G. Der Vertrag kommt erst mit Zugang der Reisebestätigung von Beyond Kite beim Reisenden zustande. Diese wird auf einem dauerhaften Datenträger (z.B. per E-Mail) übermittelt.

H. Erfolgt die Buchungsbestätigung unmittelbar nach Abschluss der Buchung (z.B. durch Anzeige auf dem Bildschirm), kommt der Pauschalreisevertrag zu diesem Zeitpunkt zustande. Der Reisende hat die Möglichkeit, die Bestätigung zu speichern oder auszudrucken. Die Verbindlichkeit des Vertrags ist jedoch nicht davon abhängig, dass diese Optionen genutzt werden.

1.4 Widerrufsrecht

Beyond Kite weist darauf hin, dass für Pauschalreisen im Fernabsatz (z.B. telefonisch oder per E-Mail) kein Widerrufsrecht gemäß §§ 312 Abs. 7, 312g Abs. 2 Satz 1 Nr. 9 BGB besteht. Ein Widerrufsrecht besteht nur, wenn der Vertrag außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen wurde, es sei denn, die Verhandlungen wurden auf ausdrücklichen Wunsch des Verbrauchers geführt.


2. Bezahlung

2.1 Anzahlung

Nach Vertragsschluss wird eine Anzahlung in Höhe von 20 % des Reisepreises fällig. Beyond Kite wird dem Reisenden den sogenannten Sicherungsschein gemäß § 651r Abs. 4 Satz 1 BGB zusenden. Sollte die Reise Leistungen wie Flüge oder Unterkünfte beinhalten, die sofort zur Zahlung fällig werden, behält sich Beyond Kite das Recht vor, eine höhere Anzahlung zu verlangen. Dies wird vor Buchungsabschluss kommuniziert.

2.2 Restzahlung

Der Restbetrag ist 29 Tage vor Reiseantritt zur Zahlung fällig, sofern die Reise nicht mehr aufgrund von Gründen, die in Ziffer 7.1 genannt sind, abgesagt werden kann. Sollte eine Absage noch möglich sein, wird der Restbetrag erst fällig, wenn die Reise definitiv stattfindet.

2.3 Kurzfristige Buchungen

Für kurzfristige Buchungen, bei denen der gesamte Reisepreis fällig wird, ist der gesamte Betrag sofort nach Erhalt des Sicherungsscheins zu bezahlen.

2.4 Stornokosten

Sollte der Reisende die Anzahlung oder Restzahlung nicht pünktlich leisten, ist Beyond Kite nach einer Mahnung mit Fristsetzung berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und Stornokosten gemäß Ziffer 4.1 zu berechnen.


3. Leistungen und Leistungsänderungen

3.1 Leistungsumfang

Die Leistungsverpflichtung von Beyond Kite ergibt sich aus der Reisebestätigung und den zugehörigen Informationen (z.B. Katalog, Website). Änderungen der vereinbarten Reiseleistungen, die nach Vertragsschluss notwendig werden und die Beyond Kite nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt hat, sind nur zulässig, wenn die Änderungen nicht erheblich sind und den Gesamtcharakter der Reise nicht beeinträchtigen.

3.2 Änderungen und Abweichungen

Sollte es zu erheblichen Änderungen kommen, ist der Reisende berechtigt, innerhalb einer gesetzten Frist eine der folgenden Optionen zu wählen:

  • Die Änderung der Reise anzunehmen,
  • Ohne Stornokosten vom Vertrag zurückzutreten,
  • An einer Ersatzreise teilzunehmen, sofern angeboten.

4. Rücktritt durch den Reisenden vor Reisebeginn, Vertragsübertragung (Ersatzperson)

4.1 Rücktrittsrecht
Du kannst jederzeit vor Reisebeginn vom Vertrag zurücktreten. Der Rücktritt ist direkt an Beyond Kite zu richten, unter Verwendung der unten angegebenen Kontaktdaten. Wenn die Buchung über einen Vermittler erfolgt ist, kannst du den Rücktritt auch diesem gegenüber erklären. Wir empfehlen, den Rücktritt schriftlich oder per E-Mail einzureichen.

4.2 Entschädigungsanspruch bei Rücktritt
Solltest du von deiner Reise zurücktreten oder die Reise nicht antreten, verliert Beyond Kite den Anspruch auf den Reisepreis. Stattdessen können wir eine angemessene Entschädigung verlangen, es sei denn, der Rücktritt erfolgt aufgrund von außergewöhnlichen, unvermeidbaren Umständen (z.B. gravierende Wetterereignisse am Zielort). Diese Umstände müssen außerhalb der Kontrolle von Beyond Kite liegen.

4.3 Stornogebühren
Die Höhe der Stornogebühren richtet sich nach dem Zeitpunkt, an dem wir von deinem Rücktritt erfahren. Die Staffelung der Gebühren sieht wie folgt aus:

  • Bis zum 30. Tag vor Reisebeginn: 20 % des Reisepreises
  • Ab dem 29. bis zum 22. Tag vor Reisebeginn: 30 % des Reisepreises
  • Ab dem 21. bis zum 15. Tag vor Reisebeginn: 50 % des Reisepreises
  • Ab dem 14. bis zum 3. Tag vor Reisebeginn: 75 % des Reisepreises
  • Ab dem 2. Tag vor Reisebeginn oder bei Nichterscheinen: 100 % des Reisepreises

4.4 Nachweis geringerer Kosten
Du hast die Möglichkeit nachzuweisen, dass Beyond Kite durch deinen Rücktritt nur geringere Kosten entstanden sind, als die oben angegebenen Pauschalen.

4.5 Höhere Entschädigungen
Sollten uns durch deinen Rücktritt höhere Kosten entstehen, als in den Pauschalen festgelegt, behalten wir uns vor, diese konkret nachzuweisen und dir in Rechnung zu stellen.

4.6 Rücktrittsversicherung
Wir empfehlen ausdrücklich den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung, die auch pandemiebedingte Stornierungen abdeckt. Diese Versicherung ist nicht Teil des Reisevertrages und wird im Falle eines Rücktritts nicht erstattet.

4.7 Rückerstattung
Sollte Beyond Kite zur Rückerstattung des Reisepreises verpflichtet sein, erfolgt diese innerhalb von 14 Tagen nach deinem Rücktritt.

4.8 Vertragsübertragung (Ersatzperson)
Es ist möglich, deine Buchung auf eine andere Person zu übertragen, solange uns dies mindestens 7 Tage vor Reisebeginn mitgeteilt wird. Sowohl du als auch die Ersatzperson haften gemeinsam für alle entstehenden Kosten.

5. Umbuchungen durch den Reisenden vor Reisebeginn

5.1 Kein Anspruch auf Umbuchung
Es besteht kein rechtlicher Anspruch auf Umbuchung (z.B. anderer Termin oder neues Reiseziel), außer wenn eine Umbuchung aufgrund unvollständiger oder fehlerhafter Angaben unsererseits nötig ist.

5.2 Kosten für Umbuchungen
Auf Wunsch nehmen wir Umbuchungen vor, sofern diese vor dem Erreichen der zweiten Stornostufe (siehe 4.3) eingereicht werden. Die dadurch entstehenden Kosten (z.B. durch Flugänderungen) sowie eine Umbuchungsgebühr von 50 € werden dir in Rechnung gestellt.

5.3 Spätere Umbuchungen
Umbuchungswünsche, die nach den oben genannten Fristen eintreffen, können nur nach Rücktritt vom Vertrag und einer Neuanmeldung berücksichtigt werden.

6. Nicht in Anspruch genommene Leistungen

Solltest du einzelne Leistungen während deiner Reise nicht in Anspruch nehmen, besteht kein Anspruch auf Erstattung, es sei denn, diese Leistungen konnten aufgrund von Fehlern seitens Beyond Kite nicht erbracht werden. Wir bemühen uns jedoch, bei unseren Leistungsträgern Rückerstattungen für nicht genutzte Services zu erzielen.

7. Rücktritt durch Beyond Kite bei Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl

7.1 Mindestteilnehmerzahl
Wir behalten uns das Recht vor, Reisen abzusagen, wenn die angegebene Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird. Dies wird dir spätestens zu dem in der Reisebestätigung angegebenen Zeitpunkt mitgeteilt. Bereits geleistete Zahlungen werden innerhalb von 14 Tagen erstattet.

7.2 Verhalten des Reisenden
Sollte dein Verhalten während der Reise die Durchführung erheblich stören oder gegen Sicherheitsrichtlinien verstoßen, behalten wir uns vor, dich von der Reise auszuschließen. In diesem Fall erfolgt keine Rückerstattung des Reisepreises.

8. Mitwirkungspflichten des Reisenden

8.1 Reiseunterlagen
Der Reisende ist verpflichtet, Beyond Kite oder den Reisemittler, bei dem die Reise gebucht wurde, unverzüglich zu informieren, falls die erforderlichen Reiseunterlagen (z.B. E-Ticket, Hotelvoucher) nicht innerhalb der von Beyond Kite angegebenen Frist erhalten werden. Die Reisedokumente werden in der Regel 10-14 Tage vor Reisebeginn, jedoch erst nach vollständigem Zahlungseingang, zugesandt.

8.2 Mängelanzeige
Beyond Kite verpflichtet sich, die Reiseleistung ohne Mängel zu erbringen. Falls ein Mangel auftritt, muss der Reisende diesen unverzüglich gegenüber Beyond Kite melden. Die Mängelanzeige sollte entweder dem Vertreter von Beyond Kite vor Ort oder, falls dieser nicht vorhanden ist, direkt an Beyond Kite gerichtet werden. Die Kontaktdaten des Vertreters vor Ort sowie von Beyond Kite sind in der Reisebestätigung angegeben. Der Reisende kann die Mängelanzeige auch dem Reisemittler übermitteln. Der Vertreter vor Ort ist dafür zuständig, Abhilfe zu schaffen, aber nicht befugt, Ansprüche anzuerkennen. Falls durch das Unterlassen der Mängelanzeige keine Abhilfe geschaffen werden konnte, können keine Minderungs- oder Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden.

8.3 Fristsetzung vor Kündigung
Will der Reisende den Reisevertrag wegen eines erheblichen Mangels kündigen, muss er Beyond Kite zunächst eine angemessene Frist zur Behebung des Mangels setzen, es sei denn, Abhilfe wird verweigert oder ist sofort erforderlich.

8.4 Gepäckverspätung und -beschädigung
A. Der Reisende muss Schäden am Gepäck, Gepäckverlust oder -verspätung bei Flugreisen unverzüglich der zuständigen Fluggesellschaft melden und sich eine schriftliche Bestätigung aushändigen lassen. Die Schadensanzeige muss innerhalb von 7 Tagen bei Beschädigung und 21 Tagen bei Verspätung erfolgen. Ohne diese Meldung können weder von der Fluggesellschaft noch von Beyond Kite Erstattungen erwartet werden.
B. Neben der Meldung bei der Fluggesellschaft muss der Reisende auch Beyond Kite gemäß den oben genannten Vorgaben informieren. Diese Meldung entbindet jedoch nicht von der Pflicht, die Frist zur Schadensanzeige bei der Fluggesellschaft einzuhalten.

9. Beschränkung der Haftung

9.1 Haftungsbeschränkung
Die Haftung von Beyond Kite für Schäden, die nicht aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit resultieren, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, es sei denn, diese Schäden wurden schuldhaft verursacht. Internationale Übereinkünfte oder gesetzliche Vorschriften, die eine Schadensersatzansprüche nur unter bestimmten Voraussetzungen ermöglichen oder beschränken, gelten auch für Beyond Kite.

9.2 Fremdleistungen
Beyond Kite haftet nicht für Störungen oder Schäden im Zusammenhang mit Fremdleistungen (z.B. Ausflüge), die in der Reiseausschreibung und Buchungsbestätigung eindeutig als solche gekennzeichnet sind. Beyond Kite haftet jedoch für solche Leistungen, wenn sie eigene Hinweis-, Aufklärungs- oder Organisationspflichten verletzt hat.

9.3 Leistungen Dritter
Für Leistungen, die im Rahmen der Reise in Anspruch genommen werden und nicht von Beyond Kite oder deren Vertretern vor Ort organisiert werden, übernimmt Beyond Kite keine Haftung, es sei denn, die Vermittlung dieser Leistungen erfolgte durch eine Pflichtverletzung seitens Beyond Kite.

10. Geltendmachung von Ansprüchen, Verbraucherstreitbeilegung

10.1 Ansprüche
Ansprüche nach den relevanten Paragraphen des BGB müssen direkt gegenüber Beyond Kite geltend gemacht werden. Auch über den Reisemittler ist die Geltendmachung möglich. Es wird empfohlen, Ansprüche schriftlich oder auf einem dauerhaften Datenträger einzureichen.

10.2 Abtretung von Ansprüchen
Die Abtretung von Ansprüchen gegen Beyond Kite an Dritte, die keine Reiseteilnehmer sind, ist ausgeschlossen.

10.3 Streitbeilegung
Beyond Kite nimmt nicht an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teil und ist dazu gesetzlich nicht verpflichtet. Bei Änderungen in der gesetzlichen Verpflichtung zur Teilnahme wird Beyond Kite die Reisenden informieren. Für Online-Streitbeilegung siehe die europäische Plattform unter ODR-VO.

11. Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften

11.1 Informationen
Beyond Kite informiert die Reisenden über allgemeine Pass- und Visaerfordernisse sowie gesundheitspolizeiliche Formalitäten des Reiseziels vor Vertragsabschluss und über Änderungen vor Reisebeginn.

11.2 Verantwortung des Reisenden
Der Reisende ist selbst für die Beschaffung und Mitführung aller erforderlichen Reisedokumente, Impfungen und die Einhaltung von Zoll- und Devisenvorschriften verantwortlich. Nachteile durch Versäumnisse gehen zu Lasten des Reisenden, es sei denn, Beyond Kite hat nicht ausreichend oder falsch informiert.

11.3 Visa-Beschaffung
Beyond Kite haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa, wenn die Beschaffung beauftragt wurde, es sei denn, Beyond Kite hat eigene Pflichten schuldhaft verletzt.

12. Informationen zur Identität ausführender Luftfahrtunternehmen

Beyond Kite informiert die Reisenden über die Identität der ausführenden Fluggesellschaften bei der Buchung. Wenn die Fluggesellschaft noch nicht feststeht, wird eine wahrscheinliche Fluggesellschaft angegeben. Bei Änderungen wird Beyond Kite die Reisenden umgehend informieren. Die Liste der in der EU verbotenen Fluggesellschaften kann unter EU Black List abgerufen werden.

13. Sportkurse und -programme von Beyond Kite

13.1 Fitnessanforderungen
Die sportlichen Aktivitäten von Beyond Kite setzen hohe Anforderungen an die geistige und körperliche Fitness voraus. Eine sportärztliche Untersuchung vor der Reise wird empfohlen.

13.2 Sicherheitsrichtlinien
Den Anweisungen der Sportlehrer und Betreuer ist Folge zu leisten. Der Reisende muss lokale und internationale Sicherheitsrichtlinien einhalten. Bei Verstößen kann der Reisende ohne Rückerstattung vom Kurs oder Programm ausgeschlossen werden.

13.3 Qualifikationen
Teilnehmer müssen die erforderliche Erfahrung gemäß der Ausschreibung für Sportkurse oder -programme haben. Bei mangelnder Qualifikation kann der Reisende auf einen geeigneteren Kurs oder ein Programm umgebucht werden. Falls keine geeigneten Optionen verfügbar sind, besteht kein Anspruch auf Teilnahme am gebuchten Programm.

14. Anwendbares Recht, Gerichtsstand

14.1 Rechtswahl
Auf den Vertrag zwischen dem Reisenden und Beyond Kite findet deutsches Recht Anwendung.

14.2 Gerichtsstand
Klagen gegen Beyond Kite können nur am Sitz von Beyond Kite eingereicht werden. Für Klagen von Beyond Kite gegen den Reisenden gilt der Wohnsitz des Reisenden. Für Unternehmen oder Reisende mit Wohnsitz im Ausland ist der Sitz von Beyond Kite der Gerichtsstand, sofern keine speziellen Abkommen gelten.

14.3 Ausnahmen
Diese Bestimmungen gelten nicht, wenn internationale Abkommen oder für den Reisenden günstigere nationale Bestimmungen Anwendung finden.

Stand: 09.09.2024 / ©Beyond Kite

Reiseveranstalter:

Beyond Kite e.U.

Blieschendorf 7
23769 Fehmarn

E-Mail: info@beyondkite.de
Geschäftsführer: Jan Theo Morich

Datenschutzhinweis

Die bei der Buchung bereitgestellten personenbezogenen Daten werden elektronisch verarbeitet und von Beyond Kite sowie deren Partnern genutzt. Diese Daten können in internationalen Reservierungssystemen verarbeitet werden. Aufgrund gesetzlicher Vorschriften können auch Daten an Behörden weitergegeben werden. Die Datenschutzbestimmungen gemäß DSGVO sind auf der Seite „Datenschutz“ zu finden.

Fernabsatzverträge

Buchungen im Fernabsatz (z.B. telefonisch, per E-Mail) unterliegen nicht den Widerrufsrechten gemäß den §§ 312 Abs. 7, 312g Abs. 2 Satz 1 Nr. 9 BGB. Ein Widerrufsrecht besteht nur, wenn der Vertrag außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen wurde, es sei denn, die Verhandlungen wurden auf vorherige Bestellung des Verbrauchers geführt.

Reiseversicherungen

Beyond Kite empfiehlt den Abschluss einer Reise-Rücktrittskosten-Versicherung und einer Auslands-Reise-Krankenversicherung, einschließlich Deckung der Rückführungskosten bei Unfall oder Krankheit. Achte beim Abschluss auf einen Covid-19-Schutz („Pandemieschutz“).